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   BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86   

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https://dejure.org/1987,6550
BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86 (https://dejure.org/1987,6550)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1987 - 8 AZR 64/86 (https://dejure.org/1987,6550)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 8 AZR 64/86 (https://dejure.org/1987,6550)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - (AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der gesetzliche Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.

    Da der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubs anspruchs der gleichen Befristung unterliegt wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. Urteil des Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 -, aaO), erlosch auch der Anspruch des Klägers auf Abgeltung des Urlaubs für das Urlaubsjahr 1984 am 30. Juni 1985.

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Die in § 42 Abs. 10 Unterabs. 1 Satz 3 TV Ang BDr enthaltene Befristung unterscheidet sich nicht von der in § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, bei deren Eintritt der gesetzliche Urlaub erlischt (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Es geht dabei nicht um Urlaub, denn es fehlt an der Möglichkeit, den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen (vgl. zum Inhalt des Urlaubsanspruchs: BAGE 45, 184, 188 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Der Kläger kann seinen Anspruch auch nicht auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes stützen, die nur durch Zubilligung des Klageanspruchs behoben werden könnte (vgl. dazu BAGE 50, 137 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, die Zahlung eines der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrags als Schadenersatz fordern, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Sie ist rechtlich unbedenklich, weil die Abgeltung von bereits verfallenem Urlaub nicht gegen das für das fortbestehende Arbeitsverhältnis geltende Abgeltungsverbot verstößt (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Nach dieser Regelung ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht davon abhängig, daß ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und danach arbeitsfähig ist (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 357/84 -).
  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85

    Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
    Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 357/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

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